Als Weltanwälte e.V. haben wir dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Brief geschickt, in dem wir unsere tiefen Bedenken über das Urteil Yasak/Türkei äußern. Wir sehen dieses Urteil als widersprüchlich zum Urteil Yalçınkaya/Türkei und als Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte in der Türkei.
In unserem Schreiben betonen wir, dass das Urteil Yasak gegen das Verbot der rückwirkenden Anwendung von Strafgesetzen verstößt, die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt und die Bindungswirkung der EGMR-Urteile schwächt. Besonders besorgniserregend ist, dass türkische Gerichte das bindende Yalçınkaya-Urteil ignorieren und sich stattdessen auf das Yasak-Urteil stützen, was einen gefährlichen Präzedenzfall schafft.
Wir sind überzeugt, dass der EGMR durch eine erneute Prüfung dieses Urteils seine führende Rolle beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte weiterhin wahrnehmen wird.
Lesen Sie unseren Brief hier: