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  • Die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Fall Elif Çalı und andere sowie die objektive Wirkung der EGMR-Urteile

    Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2024 mit der Antragsnummer 2023/102717 die Individualbeschwerden von Antragstellern, deren Anträge auf Wiederaufnahmeverfahren von den unteren Gerichten abgelehnt wurden, ebenfalls zurückgewiesen. Dabei berief sich das Gericht auf die Verletzungsfeststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Yüksel Yalçınkaya. Die Ablehnung wurde mit der Begründung erteilt, dass die von den Antragstellern vorgebrachten Verletzungsansprüche, die die Ablehnung ihrer Wiederaufnahmeverfahren betreffen, „nicht unter das Recht auf ein faires Verfahren fallen, da sie sich nicht auf einen gerichtlichen Prozess beziehen, in dem eine strafrechtliche Anklage geprüft wird.“ Mit anderen Worten: Das Gericht ignorierte die objektive Wirkung der Entscheidung im Fall Yüksel Yalçınkaya und argumentierte,…

  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Pushback-Praxis Griechenlands

    Am Morgen des 4. Mai 2019 überschritt A.R.E., infolge rechtswidriger Verfolgung in der Türkei, den Evros-Fluss (Meriç), um in Griechenland Asyl zu suchen. Jedoch wurde er von griechischen Behörden im Rahmen der sogenannten „Pushback-Praxis“ ohne rechtliche Grundlage in die Türkei zurückgeführt. Dieses Vorgehen wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 7. Januar 2025 als eine gravierende Verletzung fundamentaler Menschenrechte verurteilt. A.R.E. war aufgrund eines türkischen Strafurteils zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nach seiner Rückführung wurde er von den türkischen Behörden festgenommen und inhaftiert. Da er in der Türkei kein faires Gerichtsverfahren erwartete, entschied sich A.R.E., seine Rechte vor dem EGMR…

  • Weltanwälte e.V. hat einen Brief zum Urteil Yasak/Türkei an den EGMR geschickt

    Als Weltanwälte e.V. haben wir dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Brief geschickt, in dem wir unsere tiefen Bedenken über das Urteil Yasak/Türkei äußern. Wir sehen dieses Urteil als widersprüchlich zum Urteil Yalçınkaya/Türkei und als Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte in der Türkei. In unserem Schreiben betonen wir, dass das Urteil Yasak gegen das Verbot der rückwirkenden Anwendung von Strafgesetzen verstößt, die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt und die Bindungswirkung der EGMR-Urteile schwächt. Besonders besorgniserregend ist, dass türkische Gerichte das bindende Yalçınkaya-Urteil ignorieren und sich stattdessen auf das Yasak-Urteil stützen, was einen gefährlichen Präzedenzfall schafft. Wir sind überzeugt, dass der EGMR durch eine erneute Prüfung dieses Urteils seine…

  • Weltanwälte e.V. organisiert erfolgreiches Programm zum Internationalen Tag der Menschenrechte

    Am 7. Dezember 2024 hat Weltanwälte e.V. im Rahmen des von der Stadt Köln finanzierten KommAn-Projekts ein besonderes Programm zum Internationalen Tag der Menschenrechte organisiert. Die Veranstaltung bot eine vielfältige Plattform, um das Bewusstsein für Menschenrechte zu schärfen. Ein zentraler Bestandteil des Programms war eine beeindruckende Ausstellung, begleitet von einer musikalischen Darbietung. Besonders bewegend waren die persönlichen Berichte von Betroffenen aus dem Sudan und Afghanistan, die die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in ihren Heimatländern schilderten. Ein weiterer Höhepunkt der Veranstaltung war die Vorstellung des neuen Berichts von Weltanwälte e.V. über die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei im Jahr 2024. Der Bericht beleuchtet systematische Verstöße und fordert die internationale Gemeinschaft zu stärkerem Engagement auf.…