Latest Posts
-
-
Message of Solidarity on the Day of the Endangered Lawyer – January 24, 2025
Köln, 22.01.2025 Dear President of the Bar Association of the Republic of Belarus, Our Association Weltanwälte is a public benefit association founded by Lawyers who had to emigrate to Germany. Our head office is located in Cologne. We care deeply about the rule of law, human rights and the right of Lawyers to practise their profession freely. On the occasion of 24 January 2025, which is Lawyers in Danger Day and is dedicated to Belarusian Lawyers, we would like to send you our heartfelt messages of solidarity and support. It’s just not right when Lawyers, who are the people who should be protecting the law and justice, are facing difficulties…
-
Die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Fall Elif Çalı und andere sowie die objektive Wirkung der EGMR-Urteile
Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2024 mit der Antragsnummer 2023/102717 die Individualbeschwerden von Antragstellern, deren Anträge auf Wiederaufnahmeverfahren von den unteren Gerichten abgelehnt wurden, ebenfalls zurückgewiesen. Dabei berief sich das Gericht auf die Verletzungsfeststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Yüksel Yalçınkaya. Die Ablehnung wurde mit der Begründung erteilt, dass die von den Antragstellern vorgebrachten Verletzungsansprüche, die die Ablehnung ihrer Wiederaufnahmeverfahren betreffen, „nicht unter das Recht auf ein faires Verfahren fallen, da sie sich nicht auf einen gerichtlichen Prozess beziehen, in dem eine strafrechtliche Anklage geprüft wird.“ Mit anderen Worten: Das Gericht ignorierte die objektive Wirkung der Entscheidung im Fall Yüksel Yalçınkaya und argumentierte,…
-
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Pushback-Praxis Griechenlands
Am Morgen des 4. Mai 2019 überschritt A.R.E., infolge rechtswidriger Verfolgung in der Türkei, den Evros-Fluss (Meriç), um in Griechenland Asyl zu suchen. Jedoch wurde er von griechischen Behörden im Rahmen der sogenannten „Pushback-Praxis“ ohne rechtliche Grundlage in die Türkei zurückgeführt. Dieses Vorgehen wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 7. Januar 2025 als eine gravierende Verletzung fundamentaler Menschenrechte verurteilt. A.R.E. war aufgrund eines türkischen Strafurteils zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nach seiner Rückführung wurde er von den türkischen Behörden festgenommen und inhaftiert. Da er in der Türkei kein faires Gerichtsverfahren erwartete, entschied sich A.R.E., seine Rechte vor dem EGMR…